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Eindrücke von den VDAB-Unternehmertagen

Zukunft Pflege in Sachsen-Anhalt - 2. Pflegeunternehmertag in Magdeburg


Der Unternehmertag des VDAB in Sachsen-Anhalt Ende 2016 stand ganz im Zeichen der aktuellen Gesetzgebung. Der Termin war gut gewählt, da der Bundestag am Vortag die Regelungen des PSG III beraten hatte.

Nach der Reform ist vor der Reform: Zukunft Pflege 2017 in Sachsen-Anhalt. In diesem Sinne begrüßte Landesvorsitzender Dr. Jörg Biastoch die zahlreich erschienenen Teilnehmer zum bereits zweiten Unternehmertag des VDAB-Landesverbandes Sachsen-Anhalt am 2. Dezember letzten Jahres. Und diesem Veranstaltungsmotto gemäß ging es weiter. So sprach Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Gesundheitsausschuss Tino Sorge (CDU) über die beschlossenen Änderungen im frisch verabschiedeten Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III). Im Mittelpunkt der Ausführungen standen natürlich die Regelungen zur Bedarfsplanung und zum Nachweis der Personalkosten in den künftigen Pflegesatzverhandlungen. Insbesondere die Regelungen zur Bedarfsplanung – wie konnte es anders sein – zogen kritische Fragen aus dem Publikum nach sich. Dr. Biastoch wies unter großer Zustimmung darauf hin, dass man gerade in Ostdeutschland keine guten Erfahrungen mit „Planwirtschaft“ gemacht habe. Der VDAB halte solche Instrumente für nicht geeignet, eine bedarfsgerechte Versorgung der pflegebedürftigen Menschen im Land zu gewährleisten.

Unternehmerisches Risiko im Blick behalten

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB-Bundesverbandes, stellte in seinem Vortrag und in der anschließenden Diskussion die Position des VDAB zu den Änderungen im PSG III dar. Insbesondere die Nachweisführung der gezahlten Personalkosten ist nach Ansicht des VDAB ein zu starker Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Diese Maßnahme sei vor allen Dingen sehr bürokratisch und berücksichtige in keiner Weise das unternehmerische Risiko der im VDAB organisierten Mittelständler.

Keine Änderung der Heimpersonalverordnung

Staatssekretärin Beate Bröcker ging in ihrem Vortrag ebenfalls auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in der sachsen-anhaltischen Pflegepolitik ein. Sie stellte die Evaluation des Wohn-und Teilhabegesetzes für Sachsen-Anhalt vor. Die Landesregierung plant, das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu ändern. Eine Änderung der Heimpersonalverordnung, so die Staatssekretärin, sei kurzfristig nicht geplant, weil unter anderem auch die Entwicklung auf Bundesebene im Hinblick auf die geplanten Personalbemessungsinstrumente zu berücksichtigen sei.

Zielgerichtet informiert

Den Abschluss der Veranstaltung bildeten Arbeitskreise mit sehr interessanten, speziell auf die Teilnehmer abgestimmten Themen. Hier konnten sich die Anwesenden zielgerichtet informieren. Luciane Tocik von der BSB Beratungsgesellschaft stellte im Arbeitskreis für stationäre Pflegeunternehmer die wirtschaftlichen Risiken des neuen Einheitlichen Eigenanteils vor. Im Zentrum des Workshops von Sabine Gundlach von der ETL-Steuerberatungsgesellschaft standen die Möglichkeiten wirtschaftlicher Optimierungsstrategien vor dem Hintergrund der neuen Leistungsbeträge für ambulante Pflegedienste. Die Arbeitskreise rundeten eine sehr informative Veranstaltung ab, auf der die Teilnehmer auch reichlich Gelegenheit fanden, sich neben den Vorträgen mit den Kollegen und Experten auszutauschen.

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